Versicherung für fremde Rechnung – und die Klagebefugnis
Falls eine Versicherung für fremde Rechnung abgeschlossen worden ist, kann der Versicherungsnehmer über die Rechte, die dem Versicherten aus dem Versicherungsvertrag zustehen, im eigenen Namen verfügen (§ 45 Abs. 1 VVG).
Ist die Versicherung dagegen für eigene Rechnung unter Angabe …
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