Ein Versicherungsfall und zwei Versicherungen
Liegt eine sogenannte Mehrfachversicherung vor, kann der Versicherte im Schadensfall trotzdem nur einmal seinen Schaden ersetzt bekommen. Wurden beide Versicherungsverträge
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Liegt eine sogenannte Mehrfachversicherung vor, kann der Versicherte im Schadensfall trotzdem nur einmal seinen Schaden ersetzt bekommen. Wurden beide Versicherungsverträge
Weiterlesen…Die so genannte Vorerstreckungsklausel des § 4 Abs. 3 Buchst. a) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) ist
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