Rücktritt vom Versicherungsvertrag – und die gezogenen Nutzungen
Infolge des wirksamen Rücktritts hat die Versicherungsgesellschaft nach § 346 Abs. 1 BGB nicht nur die vom Versicherungsnehmer gezahlten Prämien zurückzugewähren, sondern auch die gezogenen Nutzungen herauszugeben.
Auch nach § 346 Abs. 1 BGB sind – ebenso wie nach § …
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