Reiserücktrittsversicherung – und die alte Schürfwunde
Eine Reiserücktrittsversicherung muss eintreten, wenn sich nach Versicherungsabschluss eine bereits zuvor bestehende Schürfwunde zu einem Geschwür ausweitet.
Reiserücktrittsversicherungen für den Krankheitsfall sichern regelmäßig nur solche Erkrankungen ab, die bei Vertragsschluss nicht bereits bekannt oder zu erwarten waren. Wer vor dem …
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