Krankentagegeldversicherung – und der zuletzt ausgeübte Beruf
In der Krankentagegeldversicherung ist bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit im Sinne von § 15 Abs. 1 Buchst. b MB/KT 2008 die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit der versicherten Person in ihrer konkreten Ausprägung maßgeblich. Die Möglichkeit einer Umorganisation ist dabei nicht …
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