Ein Gutschein als Zahlung
Akzeptiert ein Reiseveranstalter und ein Reisepreisabsicherer einen Gutschein als Zahlung gemäß § 364 BGB, dann steht dieser Gutschein einer Zahlung gleich und im Insolvenzfall muss der Reisepreisversicherer auch zahlen wie bei einer direkten Zahlung.
So hat das Amtsgericht Frankfurt am …
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