Reisestornierung wegen Schulausbildung
Ein Schulwechsel ist nicht mit einem Arbeitsplatzwechsel gleichzusetzen.
Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eine Reiserücktrittsversicherung für nicht eintrittspflichtig gehalten und die Klage abgewiesen. Der Vertrag ist bei einer Münchener Versicherung abgeschlossen worden. Der …
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